München, 22. Juni 2011
Mit modernster Ortungstechnik können mehr Menschenleben gerettet werden als bisher. Diese Erkenntnis spiegelt sich auch in den Vorschlägen zum aktuellen Entwurf des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wieder. So wird beispielsweise bezüglich der technischen Umsetzung (GPS, GSM, o.ä.) darauf verwiesen, dass die Standortdaten des Verunglückten mit der höchsten machbaren Genauigkeit an die Rettungsleitstellen zu liefern sind.
"Die Änderungsvorschläge zeigen die Dringlichkeit zum Einsatz genauerer und schnellerer Ortungstechnik in der Lebensrettung", sagt Tobias Fritsch, Geschäftsführer der Allianz OrtungsServices GmbH (AOS). "Wir begrüßen deshalb die geplanten Änderungen im Telekommunikationsgesetz. Die GPS-Ortung wird ausdrücklich gefördert. Damit wird die Lösungsbreite beim Einsatz von technischen Ortungstechnologien im Sinne der Lebensrettung nachhaltig erweitert."
Die AOS hat Ihre Ortungsplattform "LifeService112" bereits 2008 entsprechend erweitert. Nun kann die metergenaue GPS Position des Handys ermittelt und die Information durch die Allianz Ortungsplattform sekundenschnell an die Rettungsleitstellen weitergeleitet werden. Durch die exakte Bestimmung des Unfallortes können die Rettungskräfte schneller vor Ort sein.
Dies kann im Einzelfall für den Betroffenen lebenswichtig sein. Im Oktober letzten Jahres wählte beispielsweise ein in Deutschland lebender 38-jähriger Mann aus China mit seinem Mobiltelefon die 112 Notfallnummer. Da der Anrufer weder deutsch noch englisch sprach, konnte die angerufene Düsseldorfer Feuerwehr den genauen Aufenthaltsort des Mannes nicht erfragen. Die Leitstelle lokalisierte mit Hilfe der AOS-Plattform umgehend den Standort des Anrufers und ein Rettungsteam der Johanniter leistete vor Ort erste Hilfe. Der Mann wurde gerettet und in ein Krankenhaus gebracht.
In der Novellierung des Telekommunikationsgesetztes wird die Übermittlung des Notfalldatensatzes per Notfall-SMS nicht ausdrücklich erwähnt, die Nutzung aber auch nicht ausgeschlossen. "Die Übermittlung des Notfalldatensatzes mittels SMS ist eine zusätzliche Sicherheit und kann im Einzelfall Leben retten. Wir sehen weiterhin eine Einsatzmöglichkeit der Notfall-SMS auch nach der Änderung des TKG und plädieren dafür, alle technisch sinnvollen Mittel zur Lebensrettung zu nutzen," sagt Fritsch.
Der Geschäftsbetrieb der Allianz OrtungsServices GmbH wird unter Berücksichtigung der Vorschläge zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes unverändert weiterlaufen. Weiterhin wird dabei die Ortungsplattform über 300 angeschlossenen Rettungsleitstellen in Deutschland zur Verfügung gestellt. Diese haben mit Hilfe der AOS im letzten Jahr 20.000 Notfallortungen in Deutschland durchgeführt.
Die AOS verfügt seit 2005 über Telematik Erfahrungen im Notrufmanagement und betreibt seit 2006 eine Plattform für Handyortung, die von fast allen deutschen Rettungsleitstellen genutzt wird. Dabei empfängt, dekodiert, visualisiert und übermittelt die AOS den aufbereiteten Notfalldatensatz direkt an die lokal zuständige Rettungsleitstelle.